In den saarländischen Gemeinden des Bistums Trier ist es aufgrund der zum 1. Oktober 2021 in Kraft getretenen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie des Saarlandes möglich, bei der Feier der Gottesdienste weitgehend zur Normalität zurückzukehren. Damit werden Erleichterungen, die in vielen gesellschaftlichen Bereichen ermöglicht werden, auch im kirchlichen Bereich gewährt.

Das bedeutet für die Gottesdienste konkret:

● Die Maskenpflicht und das Abstandsgebot entfallen bei allen Gottesdiensten.

● Die Anmeldungen zu den Gottesdiensten entfallen bis auf Weiteres.

● Beim Betreten des Gottesdienstraumes wird die Möglichkeit zur Handdesinfektion angeboten.

● Offene Weihwasserbecken an den Eingängen/Ausgängen der Kirchen bleiben weiterhin leer.

● Die Körbe für die Kollekte werden weiterhin nicht durch die Reihe gereicht, sondern an den Ein- bzw. Ausgängen aufgestellt.

● Auf jeglichen Körperkontakt beim Friedensgruß wird weiterhin verzichtet.

Die aktuelle Corona-Lage kann dazu führen, dass sich diese Regeln auch wieder ändern. Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Vorgaben auf unserer Homepage und im Amtsblatt.